Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK)

Beurteilungskriterien

Liegt der OLK ein Projekt zur Beurteilung vor, prüft sie dieses anhand von bestimmten Kriterien. Diese beziehen sich auf die geplanten Objekte als solches sowie auf die Frage, ob sich die Objekte ins Ort- und Landschaftsbild einordnen oder ob sie dieses beeinträchtigen.

Die Kommission beurteilt die Projekte anhand von übergeordneten fachlichen Kriterien. Wesentliche Leitfragen hierzu sind:

  • Welche sind die wichtigsten, gestalterischen Qualitäten im Orts- und Landschaftsbild aus einer nahen, mittleren und fernen Sicht sowie zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten?
  • Wie passen sich die geplanten Bauten und Anlagen in das Orts- und Landschaftsbild ein bzw. wie beeinträchtigen sie dieses, ebenso wie deren Erschliessung und die Gestaltung der Umgebung?


Im Rahmen dieser Fragen werden die folgenden Aspekte betrachtet:

  • Standort des Projekts innerhalb seiner Umgebung
  • Setzung und Ausrichtung der Bauten und Anlagen im Verhältnis zu bestehenden Elementen
  • Grösse, Form, Proportionen und Gliederung der Volumina von Gebäuden und Anlagen
  • Materialien und Farben in der Dach- und Fassaden- und Umgebungsgestaltung

Gesetzliche Grundlagen

  • Raumplanungsgesetz Artikel 3, Absatz 2

  • Raumplanungsverordnung Artikel 42

  • Baugesetz Artikel 9 und 10

  • Bauverordnung Artikel 12, Absatz 2

  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren, Artikel 22a

  • Verordnung über die OLK

  • Gemeindeinformation BSIG zur OLK

Alle weiteren Vorschriften zu nationalen, regionalen und kommunalen Schutzgebieten und Schutzobjekten müssen ebenfalls eingehalten werden.

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