Die BSIG gibt Auskunft über:
- die geltenden rechtlichen Grundlagen,
- die Zuständigkeit der OLK im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens,
- die Zuständigkeit der OLK bei der Voranfrage vor dem Baubewilligungsverfahren,
- die einzureichenden Unterlagen (gemäss der Checkliste im Anhang 1)
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